Fakt ist, dass die Ortsumgehung von Oberkotzau beschlossen, genehmigt und planfestgestellt ist. Alle Klagen und Einwände wurden bearbeitet und teils bei den höchsten zuständigen Gerichten endgültig entschieden. Es besteht Baurecht.
Der Freistaat Bayern hat das Projekt in die oberste und dringlichste Umsetzungsstufe klassifiziert. Oberkotzau hat die am stärksten befahrene Staatsstraße in Bayern. Die Finanzierung ist im aktuellen Doppelhaushalt abgebildet und in den folgenden Haushalten enthalten. Das Projekt war ursprünglich im Jahr 2011 mit rund 16 Mio. EUR veranschlagt. Wir rechnen aufgrund der Preissteigerungen und der Baukonjunktur mit gut 25 Mio. EUR. Der Markt Oberkotzau trägt keinen Eigenanteil und ist auch nicht Bauherr.
Sollte das Bürgerbegehren GEGEN die Ortsumgehung KEINE Mehrheit bekommen, wird der Bau im Jahr 2023 beginnen. Die europaweite Architektenausschreibung ist bereits im Dezember 2020 abgeschlossen worden, die Aufträge befinden sich in der Vergabe durch den Freistaat Bayern an den Gewinner der Ausschreibung.
Der Oberkotzauer Marktgemeinderat hat in seiner Septembersitzung 2020 sich klar FÜR den Bau der Umgehung ausgesprochen und dieses Signal an den Freistaat Bayern gesendet, der mittlerweile die Architektenausschreibung europaweit gestartet hatte.
Mit JA zum Bürgerbegehren stoppen Sie den Bau der wichtigen Entlastungsstraße. Dem Bürgerentscheid kommt folglich eine sehr wichtige Rolle zu. Bitte stimmen Sie unbedingt ab und – stimmen Sie FÜR dieses Projekt und damit für den bau der Umgehung.
Das Bürgerbegehren gegen die Ortsumgehung hat Ende 2020 knapp unter 800 Unterschriften gesammelt, damit war die Grundlage für einen Bürgerentscheid gelegt. Die Bürger entscheiden hierbei, ob sie generell gegen die Umgehung sind oder nicht. Rechtlich bindend ist dies zwar für den Freistaat Bayern nicht, ABER die neue Devise der Bayerischen Staatsregierung lautet, wir bauen nicht gegen den Willen der Bürger.